Für Eltern

Ihr Kind macht den Führerschein

Was auf Sie zukommt, was neben der Fahrschule anfällt und an welchen zwei Stellen Sie gebraucht werden. In der Reihenfolge, in der es passiert.

Begleitetes Fahren ab 17 2 Standorte 96 % Bestehensquote
Ablauf

Was auf Sie zukommt

Fünf Schritte von der Anmeldung bis zur Prüfung. An zwei Stellen werden Sie gebraucht, den Rest macht Ihr Kind mit uns.

  1. AnmeldenIhr Kind meldet sich bei uns an. Ist es noch keine 18, unterschreiben Sie mit.
  2. Antrag stellenDer Antrag geht an die Fahrerlaubnisbehörde, nicht an uns. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passbild gehören dazu.
  3. Theorie lernenDie Pflichtstunden laufen bei uns im Unterricht, geübt wird zu Hause. Am Ende steht die Theorieprüfung.
  4. Fahren übenBeginnt meist schon während der Theorie. Wie viele Stunden es werden, zeigt sich erst unterwegs.
  5. PrüfungDie praktische Prüfung nimmt ein Sachverständiger von TÜV oder DEKRA ab. Danach ist die Ausbildung zu Ende.
Kosten

Was neben der Fahrschule anfällt

Diese Posten laufen nicht über uns. Wir stellen sie nicht in Rechnung und verdienen nichts daran. Planen Sie sie trotzdem ein, denn sie kommen sicher.

Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde
Ohne Antrag keine Prüfung. Was er kostet, legt jede Kommune selbst fest, deshalb steht hier keine Zahl.
Sehtest
Beim Optiker oder beim Augenarzt. Die Bescheinigung gehört zum Antrag.
Erste-Hilfe-Kurs
Neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Den Anbieter können Sie frei wählen.
Biometrisches Passbild
Ein Bild nach den Vorgaben für Pässe. Ein Handyfoto reicht dafür nicht.
Prüfgebühren
Theorieprüfung und praktische Prüfung rechnen TÜV oder DEKRA ab, jede für sich.

Was bei uns anfällt, hängt vor allem an den Fahrstunden. Jeder Posten steht einzeln im Preisaushang, und im Kostenrechner darüber können Sie mit eigenen Zahlen rechnen. Beides steht auf derselben Seite.

Begleitetes Fahren

Wenn Sie mitfahren

Die meisten Begleitpersonen sind die Eltern. Deshalb steht hier, was Sie dafür mitbringen müssen.

Alles zu BF17

Ihr Kind macht die ganz normale Ausbildung für die Klasse B und darf schon mit 17 fahren, solange eine eingetragene Begleitperson dabei ist. Das sind keine Fahrstunden mehr, sondern Übung im Alltag.

Eingetragen wird mindestens eine Begleitperson, mehrere sind möglich. Wer begleitet, greift nicht ins Steuer, sondern sitzt daneben und ist ansprechbar.

Prüfbescheinigung ab 17, Führerschein ab 18.

Die Begleitperson(en) werden vorab bei der Fahrerlaubnisbehörde eingetragen.

Wer begleiten darf

  • ab 30 Jahren
  • seit mind. 5 Jahren Klasse B
  • höchstens 1 Punkt in Flensburg
Ehrliche Antwort

Wie lange es dauert, kann Ihnen vorher niemand sagen

Es hängt an zwei Dingen, die keine Fahrschule allein in der Hand hat: wie schnell Ihr Kind sicher fährt, und wann Behörde und Prüforganisation Termine frei haben. Wer Ihnen dafür eine Wochenzahl nennt, rät.

Fest steht nur der Pflichtteil, also die Theoriestunden und die vorgeschriebenen Sonderfahrten. Alles andere ist Übung, und die lässt sich nicht abkürzen. Wer regelmäßig fährt, ist deutlich früher fertig als jemand, der zwei Monate Pause macht.

Wenn es schiefgeht

Wenn eine Prüfung nicht klappt

Durchfallen ist keine Katastrophe und kein Zeichen dafür, dass Ihr Kind nicht fahren kann. Es geht weiter, nur später.

  • Zwischen zwei Anläufen liegen in der Regel mindestens zwei Wochen. Diese Zeit ist da, um genau das zu üben, was gefehlt hat.
  • Nach der bestandenen Theorieprüfung bleiben zwölf Monate für die praktische Prüfung. Danach müsste die Theorie noch einmal geschrieben werden.
  • Jeder Anlauf kostet erneut Prüfgebühr, meist kommen Fahrstunden dazu. Deshalb setzen wir keinen Termin an, bevor wir Ihr Kind für so weit halten.
  • Wie viele Anläufe es gebraucht hat, steht später in keinem Führerschein.
Sicherheit

Wer neben Ihrem Kind sitzt

Die Frage kommt fast immer, und sie ist schnell beantwortet.

Unser Team
  • Ausbilden darf nur, wer eine Fahrlehrerlaubnis hat. Dahinter stehen eine eigene Ausbildung und eine staatliche Prüfung.
  • Fahrlehrer müssen alle vier Jahre zu einem dreitägigen Fortbildungslehrgang. Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht.
  • Jedes Ausbildungsfahrzeug für den Pkw-Führerschein hat eine zweite Bedienung auf der Beifahrerseite. Kuppeln und bremsen kann der Fahrlehrer jederzeit selbst.
  • Sie dürfen jederzeit fragen, wer Ihr Kind ausbildet. Kommen Sie vorbei oder rufen Sie an.
Fragen von Eltern

Was Eltern uns oft fragen

Wenn etwas offen bleibt, rufen Sie an. Fünf Minuten am Telefon klären mehr als jede Seite im Internet.

Die Fahrschule Sonnenschein ist im Großraum Freiburg für Sie da.

Muss ich als Elternteil etwas unterschreiben?

Solange Ihr Kind noch nicht 18 ist, ja. Sie unterschreiben die Anmeldung mit, und auch der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde braucht Ihre Einwilligung. Ist Ihr Kind volljährig, regelt es das selbst.

Wann kann mein Kind anfangen?

Beantragt werden kann die Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate vor dem Geburtstag, ab dem Ihr Kind fahren darf. Die Theorieprüfung ist frühestens drei Monate davor möglich, die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor. Wann der Unterricht sinnvoll beginnt, besprechen wir mit Ihnen.

Was kostet der Führerschein am Ende?

Eine Summe, die stimmt, gibt es erst am Ende, weil vorher niemand weiß, wie viele Übungsstunden nötig sind. Jeder einzelne Posten steht in unserem Preisaushang, und im Kostenrechner auf derselben Seite können Sie mit eigenen Zahlen rechnen. Dazu kommen die Gebühren, die nicht über uns laufen: Behörde, Prüforganisation, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs.

Wie viele Fahrstunden braucht mein Kind?

Das lässt sich vorher nicht sagen, jede Zahl wäre geraten. Fest vorgeschrieben sind nur die Sonderfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Alles andere richtet sich danach, wie sicher Ihr Kind unterwegs ist.

Erfahre ich, wie mein Kind vorankommt?

Solange Ihr Kind minderjährig ist, sprechen wir mit Ihnen. Ist es volljährig, entscheidet es selbst, was wir weitergeben dürfen. Das ist keine Förmlichkeit, sondern Datenschutz.

Und wenn eine Prüfung nicht klappt?

Dann wird sie wiederholt. Zwischen zwei Anläufen liegen in der Regel mindestens zwei Wochen, und wie viele Anläufe es gebraucht hat, steht später in keinem Führerschein.

Können wir mehrere Begleitpersonen eintragen lassen?

Ja. Eingetragen wird mindestens eine, mehrere sind möglich, und jede muss die Anforderungen erfüllen. Die Eintragung läuft über die Fahrerlaubnisbehörde.

Fragen offen?

Reden Sie mit uns

Rufen Sie an oder lassen Sie sich zurückrufen. Und wenn Ihr Kind starten möchte: die Anmeldung dauert zwei Minuten, alles Weitere besprechen wir persönlich.