Vom ersten Kontakt bis zum Führerschein
Fünf Schritte, in der Reihenfolge, in der sie passieren. Der Ablauf ist bei jeder Klasse derselbe, nur der Umfang und ein paar Besonderheiten je Fahrzeugart unterscheiden sich.
Der Weg in fünf Schritten
Der Ablauf ist bei jeder Klasse derselbe. Unterschiedlich ist nur der Umfang: wie viel Theorie dazugehört, welche Nachweise die Behörde sehen will und ab wann du fahren darfst.
- AnmeldenDu sagst uns, was du fahren willst. Alles Weitere besprechen wir persönlich mit dir.
- Antrag stellenDer Antrag geht an die Fahrerlaubnisbehörde, nicht an uns. Welche Nachweise dazugehören, sagen wir dir vorher.
- Theorie lernenDer Pflichtunterricht läuft bei uns, gelernt wird zu Hause. Am Ende steht in der Regel die Theorieprüfung.
- Praxis übenDie Übung beginnt meist schon während der Theorie. Bei den meisten Klassen kommen vorgeschriebene Sonderfahrten dazu.
- Prüfung bestehenDie Prüfung nimmt ein Sachverständiger von TÜV oder DEKRA ab. Was geprüft wird, hängt von deiner Klasse ab.
Was bei deiner Ausbildungsklasse anders ist
Wähl deine Fahrzeugart, dann siehst du, was sich an deinem Weg vom Standard unterscheidet.
Auto
Die Auto-Klassen sind der Standardweg, an dem sich die anderen Gruppen messen. Innerhalb der Gruppe weicht er aber ab: BF17 ist die ganz normale Ausbildung für Klasse B, nur mit Start ab 17 und einer eingetragenen Begleitperson (§ 48a FeV). B197 ändert am Ablauf nichts außer mindestens 10 zusätzlichen Schaltwagen-Stunden und einer Testfahrt (§ 5a FahrschAusbO), geprüft wird auf Automatik. B96 ist kein Führerschein, sondern eine siebenstündige Anhänger-Schulung ganz ohne Prüfung (§ 6a und Anlage 7a FeV). BE baut auf der fertigen Klasse B auf und verlangt nur noch eine praktische Prüfung, keine neue Theorie (§ 15 Abs. 2 FeV).
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Am Anfang steht das Gespräch, welche Klasse zu dir passt. Klasse B fängst du mit 18 an, mit begleitetem Fahren (BF17) schon mit 17, anmelden kannst du dich dafür ab 16,5. B197 heißt: du lernst auf einem Automatikwagen und übst den Schaltwagen mit, ohne Beschränkung im Schein. B96 ist eine Anhänger-Schulung, BE der große Anhänger-Führerschein, der auf deiner Klasse B aufbaut. (Mindestalter § 10 FeV, BF17 § 48a FeV in Verbindung mit § 6e StVG)
Antrag stellen
Den Antrag stellst du bei der Fahrerlaubnisbehörde, nicht bei uns. Für B, BF17, B197 und BE brauchst du einen Sehtest (§ 12 Abs. 2 FeV) und den Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Einheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Bei BF17 werden zusätzlich die Begleitpersonen eingetragen, jede mindestens 30 Jahre alt, seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B und mit höchstens einem Punkt in Flensburg (§ 48a FeV). Für B96 und BE hast du Sehtest und Erste Hilfe über deine Klasse B schon erbracht.
Theorie lernen
Für B, BF17 und B197 sind es 12 Doppelstunden Grundstoff plus 2 klassenspezifische (FahrschAusbO Anlage 1 und Anlage 2.2), am Ende steht die Theorieprüfung. BE bringt keinen eigenen Theoriestoff mit und keine erneute Theorieprüfung, weil du sie bei Klasse B schon bestanden hast (§ 15 Abs. 2 FeV). B96 enthält nur rund 2,5 Stunden Theorie innerhalb der Schulung und gar keine Prüfung (§ 6a und Anlage 7a FeV).
Praxis üben
Neben den normalen Fahrstunden schreibt das Gesetz für B, BF17 und B197 die Sonderfahrten vor: 5 über Land, 4 auf der Autobahn und 3 bei Dunkelheit (FahrschAusbO Anlage 4). B197 kommt zusätzlich auf mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten im Schaltwagen und eine 15-minütige Testfahrt (§ 5a FahrschAusbO). BE verlangt weniger Sonderfahrten als B (3 über Land, 1 Autobahn, 1 bei Dunkelheit), und B96 ersetzt die Fahrstunden durch die siebenstündige Schulung mit praktischen Übungen und einer Stunde im echten Straßenverkehr (Anlage 7a FeV).
Prüfung bestehen
Die praktische Prüfung für Klasse B dauert rund 55 Minuten (Prüfungsrichtlinie, Anlage 7 zur FeV) und wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen (§ 15 FeV). B197 fährst du dabei auf einem Automatikwagen, eine getrennte Schaltprüfung gibt es nicht. BE braucht nur die praktische Prüfung, keine theoretische (§ 15 Abs. 2 FeV), und BF17 bekommt mit 17 eine Prüfbescheinigung, den richtigen Führerschein dann mit 18 (§ 48a FeV). B96 kennt keine Prüfung: die Behörde trägt die Schlüsselzahl 96 auf Grundlage der Teilnahmebescheinigung ein (Anlage 7a FeV).
Motorrad
Der Ablauf ist derselbe wie beim Auto, aber welche Klasse du überhaupt startest, hängt stark am Alter: AM ab 15 (mit 15 nur im Inland, EU-weit ab 16), A1 ab 16, A2 ab 18, das offene A im Direkteinstieg erst ab 24 (§ 10 FeV). Motorrad ist ein Stufensystem, und darin liegt der wichtigste Unterschied: Steigst du von A1 auf A2 oder von A2 auf A auf und hattest die kleinere Klasse mindestens zwei Jahre, brauchst du nur die praktische Prüfung, keine Theorieprüfung, keine Grundausbildung und keine vorgeschriebenen Sonderfahrten (§ 15 Abs. 3 FeV und § 5 FahrschAusbO). Die Klasse B schließt AM außerdem immer ein (§ 6 Abs. 3 Nr. 4 FeV), einen eigenen Weg zu AM gehst du nur, wenn du allein den Roller willst. Und wer die Klasse B seit mindestens fünf Jahren hat und über 25 ist, kommt mit der Schlüsselzahl B196 ganz ohne Prüfung aufs 125er, allerdings nur in Deutschland (§ 6b FeV).
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Anders als beim Auto entscheidet beim Motorrad das Alter, wo du einsteigst: AM ab 15 (mit 15 nur im Inland, ab 16 EU-weit), A1 ab 16, A2 ab 18 und das offene A im Direkteinstieg ab 24. Wer schon zwei Jahre die kleinere Klasse hat, steigt günstiger auf, A nach A2 sogar ab 20. Hast du den Autoführerschein B, ist AM schon enthalten, und fürs 125er gibt es mit B196 eine Abkürzung ohne neue Fahrerlaubnis. Was für dich der beste Weg ist, klären wir persönlich. (§ 10 FeV; § 6 Abs. 3 Nr. 4 FeV)
Antrag stellen
Wie bei jeder Fahrerlaubnis stellst du den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, nicht bei uns. Dazu gehören für AM, A1, A2 und A ein Sehtest (§ 12 Abs. 2 FeV), der Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Einheiten (§ 19 FeV) und ein biometrisches Lichtbild. Beim Aufstieg innerhalb der Motorradklassen brauchst du diese Nachweise in der Regel kein zweites Mal. Bei B196 gibt es keinen neuen Führerschein, sondern nur die Eintragung der Schlüsselzahl in deinen vorhandenen B (§ 6b Abs. 4 FeV).
Theorie lernen
Der Theorieunterricht besteht aus dem Grundstoff, den jede Klasse hat (FahrschAusbO Anlage 1), plus dem klassenspezifischen Zusatzstoff fürs Motorrad (Anlage 2, Punkt 2.8); bei Vorbesitz einer Klasse ist der Grundstoff halbiert. Danach kommt die Theorieprüfung. Genau hier ist der große Sonderfall: Steigst du von A1 auf A2 oder von A2 auf A auf und hattest die kleinere Klasse mindestens zwei Jahre, entfällt die Theorieprüfung (§ 15 Abs. 3 FeV) und es ist auch kein Theorieunterricht mehr vorgeschrieben (§ 5 FahrschAusbO). Bei B196 gibt es zwar eine kurze Schulung mit Theorieteil, aber ebenfalls keine Theorieprüfung (§ 6b FeV, Anlage 7b).
Praxis üben
Geübt wird auf dem Motorrad, oft mit Funk, dazu die Grundfahraufgaben wie Slalom, Ausweichen und Bremsen. Beim Erstwerb von A1, A2 und A sind Sonderfahrten fest vorgeschrieben: 5 über Land, 4 auf der Autobahn und 3 bei Dunkelheit (FahrschAusbO Anlage 4). AM kennt keine Sonderfahrten, dort übst du so viel wie nötig. Beim Aufstieg nach zwei Jahren Vorbesitz gibt es keine vorgeschriebene Mindestausbildung mehr, der Umfang richtet sich allein nach deinem Können (§ 5 FahrschAusbO); bei B196 sind es fünf Praxiseinheiten in der Schulung.
Prüfung bestehen
Normalerweise legst du eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung ab, die praktische bei den A-Klassen 70 Minuten, bei AM 55 Minuten (Prüfungsrichtlinie, Anlage 7 zur FeV). Steigst du von A1 auf A2 oder von A2 auf A auf und hattest die kleinere Klasse mindestens zwei Jahre, brauchst du nur die praktische Prüfung, die Theorieprüfung entfällt (§ 15 Abs. 3 FeV). Bei B196 gibt es überhaupt keine Prüfung: nach der Schulung trägt die Behörde die Schlüsselzahl auf Basis der Fahrschulbescheinigung ein (§ 6b Abs. 3 und 4 FeV). Danach bist du allein unterwegs.
Lkw
Der wichtigste Unterschied zum Auto: Alle Lkw-Klassen setzen die Klasse B voraus, sie muss schon vorhanden sein oder gleichzeitig erworben werden (§ 9 FeV). Statt des einfachen Sehtests wie bei Klasse B gehören eine ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 (§ 11 Abs. 9 FeV) und eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 (§ 12 Abs. 6 FeV) dazu. Die ärztliche Untersuchung darf bei der Antragstellung höchstens ein Jahr alt sein, die Untersuchung des Sehvermögens höchstens zwei Jahre (§ 12 Abs. 7 FeV). Der Lkw-Führerschein wird nur für längstens fünf Jahre erteilt (§ 23 FeV) und danach mit denselben Nachweisen verlängert (§ 24 FeV). Anders als bei den Bus-Klassen ist für den Lkw kein psychologischer Leistungstest nötig. Die Berufskraftfahrer-Qualifikation nach dem BKrFQG (Schlüsselzahl 95) ist Pflicht fürs gewerbliche Fahren, aber kein Teil des Führerschein-Wegs; sie kann nur das Mindestalter für C und CE von 21 auf 18 Jahre senken.
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Der Lkw-Führerschein baut immer auf der Klasse B auf, du musst sie schon haben oder gleichzeitig machen (§ 9 Abs. 1 FeV). Die Anhängerklassen C1E und CE setzen zusätzlich die passende Lkw-Klasse voraus (§ 9 Abs. 2 FeV). C1 und C1E gehen ab 18 Jahren, C und CE erst ab 21, mit einer Grundqualifikation als Berufskraftfahrer oder einer anerkannten Berufsausbildung schon ab 18 (§ 10 FeV).
Antrag stellen
Anders als beim Pkw reicht kein einfacher Sehtest. Du brauchst eine ärztliche Untersuchung deiner Eignung (§ 11 Abs. 9 FeV, Anlage 5) und eine Untersuchung des Sehvermögens beim Arzt oder Augenarzt (§ 12 Abs. 6 FeV, Anlage 6). Die ärztliche Untersuchung darf bei der Antragstellung höchstens ein Jahr alt sein, die Untersuchung des Sehvermögens höchstens zwei Jahre (§ 12 Abs. 7 FeV). Der Lkw-Führerschein wird außerdem nur für längstens fünf Jahre erteilt und danach mit denselben Nachweisen verlängert (§ 23 und § 24 FeV).
Theorie lernen
Mit Vorbesitz Klasse B sind es 6 statt 12 Doppelstunden Grundstoff, dazu der klassenspezifische Zusatzstoff (§ 4 FahrschAusbO, Anlage 2): 6 Doppelstunden für C1 und 10 für C. Die Anhängerklasse C1E hat keinen eigenen Theoriestoff und keine Theorieprüfung. Für CE kommen 4 Doppelstunden Zusatzstoff dazu, deshalb gibt es bei CE anders als bei C1E eine eigene Theorieprüfung.
Praxis üben
Die Zahl der Sonderfahrten steigt mit der Fahrzeuggröße (Anlage 4 FahrschAusbO). Für Klasse C sind es 5 Überlandfahrten, 2 auf der Autobahn und 3 bei Dunkelheit. Für C1 etwas weniger, für CE deutlich mehr: allein die Überlandschulung umfasst dort 8 Fahrten, davon 5 solo und 3 mit Anhänger. Wer Lkw und Anhänger zusammen macht (C mit CE oder C1 mit C1E), durchläuft einen gemeinsamen Ausbildungsgang, in dem die Solo- und Anhängerfahrten zusammengezählt werden.
Prüfung bestehen
C1, C und CE haben eine theoretische Prüfung (Anlage 7 FeV), C1E hat keine und wird nur praktisch geprüft. Die praktische Prüfung dauert bei allen Lkw-Klassen 85 Minuten und nimmt ein Sachverständiger von TÜV oder DEKRA ab. Wer den Lkw beruflich im Güterverkehr fährt, braucht zusätzlich die Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem BKrFQG (Schlüsselzahl 95). Das ist eine eigene Qualifikation und gehört nicht zum Führerschein selbst.
Bus
Der Busweg baut immer auf einer vorhandenen Klasse B auf (§ 9 Abs. 1 FeV) und verlangt ein höheres Mindestalter als das Auto, bei Klasse D 24 und bei D1 21 Jahre (§ 10 Abs. 1 FeV). Vor der Ausbildung steht mehr als beim Lkw: neben der ärztlichen Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV) eine Untersuchung des Leistungsvermögens mit psychologischen Testverfahren, die die Lkw-Klassen nicht kennen (Anlage 5 Nr. 2 FeV). Die Fahrerlaubnis ist von Anfang an befristet und gilt längstens fünf Jahre (§ 23 Abs. 1 FeV). Getrennt davon steht die berufliche Grundqualifikation nach dem BKrFQG: sie ist kein Teil der Fahrschulausbildung, senkt aber das Mindestalter und ist für den gewerblichen Personenverkehr Pflicht.
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Der Weg zum Bus setzt die Klasse B voraus, sie kann vorher oder gleichzeitig erworben werden (§ 9 Abs. 1 FeV). Willst du einen Anhänger hinter den Bus (D1E oder DE), brauchst du zuerst die passende Zugklasse D1 oder D (§ 9 Abs. 2 FeV). Im ersten Gespräch klären wir, welche Klasse zu deinem Ziel passt und was du schon mitbringst.
Antrag stellen
Den Antrag stellst du bei der Fahrerlaubnisbehörde. Für die Busklassen weist du deine Eignung breiter nach als beim Lkw: neben der ärztlichen Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV) und der Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 (§ 12 Abs. 6 FeV) kommt eine Untersuchung des Leistungsvermögens dazu. Dabei werden mit anerkannten Testverfahren Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion geprüft (Anlage 5 Nr. 2 FeV), was die Lkw-Klassen nicht verlangen. Dazu gilt ein höheres Mindestalter, bei Klasse D 24 und bei D1 21 Jahre, mit Ausnahmen während einer Berufsausbildung (§ 10 Abs. 1 FeV).
Theorie lernen
Der Pflichtunterricht läuft bei uns, gelernt wird zu Hause. Weil die Busklassen die Klasse B voraussetzen, du also schon eine Fahrerlaubnis besitzt, umfasst der Grundstoff 6 statt 12 Doppelstunden; die vollen 12 fallen nur an, wenn du B und die Busklasse gleichzeitig zum ersten Mal machst. Dazu kommt der klassenspezifische Bus-Stoff, bei Klasse D deutlich mehr als bei D1. Am Ende steht die Theorieprüfung.
Praxis üben
Anders als beim Auto ist der Umfang der Praxis gesetzlich festgelegt: eine Grundausbildung plus besondere Ausbildungsfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Nacht (§ 5 Abs. 4 FahrschAusbO in Verbindung mit Anlage 5 FahrschAusbO, nicht zu verwechseln mit Anlage 5 der FeV). Wie viele Stunden es genau sind, hängt vom Vorbesitz ab, etwa ob du schon eine Lkw-Klasse fährst. Für den Anhänger (D1E, DE) kommt eine eigene, kürzere Praxis dazu.
Prüfung bestehen
Die praktische Prüfung nimmt ein amtlich anerkannter Sachverständiger von TÜV oder DEKRA ab. Danach zeigt sich die Besonderheit der Bus- und Lkw-Klassen: die Fahrerlaubnis wird von Anfang an befristet und gilt längstens fünf Jahre (§ 23 Abs. 1 FeV). Zur Verlängerung weist du erneut deine Eignung nach Anlage 5 und dein Sehvermögen nach Anlage 6 nach (§ 24 FeV), ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich den Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2.
Traktor
Bei L und T geht es um Traktoren für Hof und Feld, nicht um den Alltag auf der Straße. Beide Klassen gelten nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (§ 6 Abs. 5 FeV zählt die Fälle auf) und du kannst schon mit 16 anfangen. Der große Unterschied zum Auto steckt am Ende: Klasse L braucht gar keine praktische Prüfung, nur die Theorie (§ 15 Abs. 2 FeV). Für Klasse T fährst du auch praktisch vor, dafür geht sie bis 60 km/h statt 40.
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Zuerst klären wir, welche der beiden Traktor-Klassen zu dir passt. Klasse L reicht für Traktoren bis 40 km/h und langsame Arbeitsmaschinen, Klasse T geht bis 60 km/h. Beide kannst du schon mit 16 anfangen. Bei T darfst du unter 18 aber nur Traktoren bis 40 km/h fahren, alles Schnellere erst ab 18. (§ 6 FeV; § 10 Abs. 1 FeV; § 6 Abs. 2 FeV)
Antrag stellen
Den Antrag stellst du bei der Fahrerlaubnisbehörde, nicht bei uns. Dazu gehören ein Sehtest (§ 12 Abs. 2 FeV), ein Erste-Hilfe-Kurs mit neun Einheiten (§ 19 Abs. 1 FeV) und ein biometrisches Passbild, genau wie bei den anderen Klassen. Beide Traktor-Klassen gelten nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, das ist so im Gesetz festgelegt (§ 6 Abs. 5 FeV).
Theorie lernen
Der Theorieunterricht läuft in der Fahrschule, gelernt wird zu Hause. Den allgemeinen Grundstoff hören beide Klassen (FahrschAusbO Anlage 1), Klasse L hat aber etwas weniger klassenspezifischen Zusatzstoff als Klasse T (Anlage 2, Punkt 2.8). Am Ende legen beide Klassen eine theoretische Prüfung ab.
Praxis üben
Fahrstunden machst du so viele, wie du brauchst. Vorgeschriebene Sonderfahrten wie beim Auto gibt es bei L und T nicht (FahrschAusbO Anlage 4). Bei Klasse T zeigst du dein Können danach in einer praktischen Prüfung, bei Klasse L entfällt der praktische Teil komplett (§ 15 Abs. 2 FeV).
Prüfung bestehen
Hier trennen sich die beiden Wege. Für Klasse L musst du nur die theoretische Prüfung bestehen, eine praktische Prüfung gibt es nicht (§ 15 Abs. 2 FeV). Für Klasse T kommt die praktische Prüfung dazu, die ein Sachverständiger von TÜV oder DEKRA abnimmt (§ 15 Abs. 1 FeV).
Das gilt bei jeder Klasse
Ein paar Dinge sind bei jeder Fahrerlaubnis gleich, egal für welche Klasse du dich entscheidest.
Der Weg zum Führerschein hat bei jeder Klasse dieselben fünf Schritte: Du meldest dich bei uns an, stellst den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde (nicht bei der Fahrschule), lernst die Theorie im Pflichtunterricht, übst die Praxis und legst am Ende die Prüfung ab. Die Prüfung nimmt ein amtlich anerkannter Sachverständiger von TÜV oder DEKRA ab. Ein Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV) und ein biometrisches Lichtbild gehören bei jeder Fahrerlaubnis dazu. Unterschiedlich sind nur der Umfang und ein paar Besonderheiten je Fahrzeuggruppe. Diese Angaben sind allgemeine Orientierung und kein Rechtsrat, der genaue Ausbildungsumfang richtet sich nach deinem Können und den gesetzlichen Vorgaben.
- Prüfungsdauern (etwa 55 Minuten bei Klasse B, 70 Minuten bei den A-Klassen, 85 Minuten bei den Lkw-Klassen) stammen aus der Prüfungsrichtlinie (Anlage 7 zur FeV), nicht aus dem Wortlaut des § 15 FeV. § 15 FeV regelt nur, dass ein Sachverständiger die Prüfung abnimmt.
- Fristen für die Nachweise bei den Lkw- und Bus-Klassen: die ärztliche Eignungsuntersuchung (Anlage 5) darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr alt sein, die Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6) höchstens zwei Jahre (§ 12 Abs. 7 FeV).
- Der psychologische Leistungstest (Anlage 5 Nr. 2 FeV) gilt nur für die Bus-Klassen, nicht für den Lkw.
- Die Berufskraftfahrer-Qualifikation nach dem BKrFQG (Schlüsselzahl 95) ist für gewerbliches Fahren im Güter- und Personenverkehr Pflicht, gehört aber nicht zum Fahrerlaubnis-Weg. Sie kann nur das Mindestalter senken (bei C und CE von 21 auf 18 Jahre).
Was wann frühestens geht
Diese Fristen stehen in der Fahrerlaubnis-Verordnung und gelten bei jeder Fahrschule gleich. Sie sind kein Hindernis, sondern eine Planungshilfe: du weißt damit, wann du anfangen musst.
- Antrag: 6 Monate vorher
- Frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters kannst du die Fahrerlaubnis beantragen (§ 21 FeV).
- Theorieprüfung: 3 Monate vorher
- Frühestens drei Monate vor dem Mindestalter darf die theoretische Prüfung abgenommen werden (§ 16 FeV).
- Praktische Prüfung: 1 Monat vorher
- Frühestens einen Monat vor dem Mindestalter, und erst nach bestandener Theorieprüfung (§ 17 FeV).
- Theorie gilt 12 Monate
- Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen Theorieprüfung abgelegt werden, sonst verliert diese ihre Gültigkeit (§ 18 FeV).
- Wiederholung: nach 2 Wochen
- Eine nicht bestandene Prüfung darf in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden (§ 18 FeV).
Alle Fristen hängen am Mindestalter deiner Klasse, und das ist verschieden: 15 beim Mofa, 16 beim 125er, 17 beim begleiteten Fahren, 18 beim Auto. Welches für dich gilt, steht auf der Seite deiner Ausbildungsklasse.
Fang einfach an
Die Anmeldung dauert ein paar Minuten, alles Weitere gehen wir persönlich mit dir durch. Wir sind im Großraum Freiburg für dich da.
